Boden, Baugrund, Abfall – Die Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis
Mit dem Inkrattreten der EBV wurden bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgeschrieben. Hiervon sind vor allen Dingen technische Bauwerke im Ingenieur-, Tief-, Straßen- und Wasserbau betroffen. Ziele der EBV waren u.a. die Aufhebung bestehender Rechtsunsicherheiten, die Verringerung administrativer Vorgänge, die Aufhebung länderspezifischer Regelungen und die Reduzierung des behördlichen Überwachungsaufwands.
Der BWK will in seinem Fortbildungsjseminar 2 Jahre nach Einführung der EBV ein Fazit aus praktischer Sicht ziehen, über den Umgang mit Defiziten sprechen und zugleich über anstehende Neuerungen informieren.Das Seminar wird sich auch mit der Frage beschäftigen, ob diese Ziele erreicht wurden oder was noch getan werden muss, um diese Ziele zu erreichen.
Datum:
21.10.2025
Ort:
Kongress- und Kulturzentrum Fulda
Esperantoplatz 1 I 36037 Fulda
Themen:
- Einführung in die Seminarinhalte
- Mantelverordnung
- Ersatzbaustoffverordnung
- Bundesbodenschutzverordnung
- Deponieverordnung
- Gewerbeabfallverordnung
- Update zur Ersatzbaustoffverordnung
Referent:
Prof. Dr. rer. nat. Frank Bär
Geschäftsführer Firma BAeR - Agentur für Bodenaushub GmbH
Ö.b.u.V. Sachverständiger für die Sanierung von Altlasten
Sachverständiger nach § 18 BBodSchG
Koordinator nach BGR 128